Wir durften die Fahrbahnverbreiterung und den Radwegausbau im Zuge der K 147 Abschnitt 10 Station 0.000 – Station 2.780 naturschutzfachlich begleiten. Der Abschnitt befindet sich im nordwestlichen Teil des Landkreises Cloppenburg und verläuft zwischen der L 63 in der Gemeinde Gehlenberg und der K 146 / K 147 in der Gemeinde Neuscharrel.
Der Streckenabschnitt weist eine Länge von ca. 2,78 km auf. Auf der westlichen Seite verläuft ein abgesetzter Radweg (teilweise hinter Baumreihen). Die Fahrbahn der K 147 soll auf 7 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert werden.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist unmittelbar für die Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß §§ 15 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verantwortlich und liefert wesentliche Angaben nach § 6 Abs. 3 und 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Parallel wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44 und 45 BNatSchG erarbeitet. Zusätzlich wurde noch eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung erstellt.
Im Zuge der Artenschutzprüfung sind im Jahr 2021 eine Revierkartierung planungsrelevanter Vogelarten, eine Transektkartierung und eine Horchboxerfassung für Fledermäuse durchgeführt worden. Für beide Artengruppen wurde geklärt, ob es durch das Bauvorhaben und den projektspezifischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu einer erheblichen Beeinträchtigung der ermittelten Arten kommen kann.