Blog
In unserem Blog behandeln wir aktuelle Themen der Umweltplanung und des Naturschutzes.
Artenschutz
Artenschutz am Gebäude
Der Abriss oder die Sanierung von Gebäuden, um etwa den Zielen der Energiewende und der Energieeffizienz entgegenzukommen, bergen Gefahren für viele gebäudebewohnende Vogel- und Fledermausarten. Doch wieso leben diese Arten an Gebäuden und wie werden sie rechtlich geschützt? Und wie wird die artenschutzrechtliche Prüfung genutzt, um die Belange des Naturschutzes mit dem geplanten Abriss- oder Sanierungsvorhaben zu vereinen? Macht Artenschutz am Gebäuden Sinn? Schließlich ist das nicht der natürliche ursprüngliche Lebensraum vieler Tierarten.
Schirm- und Zielarten
Zum Schutz der biologischen Vielfalt gibt es die unterschiedlichsten Instrumente. Eines dieser Instrumente ist die Festlegung von Zielartenkonzepten insbesondere die Fokussierung auf Schirm- und Zielarten. Dieses Konzept kann ebenso in der Planung von Kompensationsmaßnahmen bei vorausgegangenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft angewandt werden.
Erfassungsmethoden in der Umweltplanung
In der Umweltplanung ist es unvermeidbar sich mit der Flora und Fauna des Untersuchungsgebietes auseinanderzusetzen. Um fundierte Aussagen über die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt treffen zu können, muss der aktuelle Stand des Arteninventars verschiedener Organismengruppen anhand von Kartierungen ermittelt werden.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Tiere und Pflanzen halten sich nicht an Ländergrenzen. Aus diesem Grund verfolgt die Europäische Union mit NATURA 2000 die Errichtung eines kohärentes EU-weiten Netzes aus Schutzgebieten. Dadurch sollen der Erhalt und der Schutz gefährdeter Lebensräume und Arten nach einheitlichen Kriterien gesichert werden.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Die artenschutzrechtliche Prüfung zielt darauf ab, während eines Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für Projekte und Pläne nicht nur Vorgaben der Eingriffsregelung oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen, sondern auch die Belange des besonderen Artenschutzes.
Eingriffsregelung
Rechtsfolgen in der Eingriffsregelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung folgt einer Entscheidungskaskade mit jeweils einer bestimmten Rechtsfolge als Ergebnis. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die jeweiligen Rechtsfolgen kurz und prägnant näherbringen.
Kompensationsplanung
Ausgleichsmaßnahmen müssen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild landschaftsgerecht in gleichartiger Weise wiederherstellen. Ersatzmaßnahmen erfordern eine gleichwertige Wiederherstellung. Der Ausgleich geht dem Ersatz vor. Die Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt meist bei der Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB). Dieser wird im Zuge der Genehmigungsplanung von Bauvorhaben erforderlich.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Eingriffsregelung greift flächendeckend überall dort, wo erhebliche Veränderungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes vorgenommen werden. Bestandteil der Eingriffsregelung ist es mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf Natur und Landschaft zu prognostizieren. Dabei sollen Beeinträchtigung vorrangig vermieden werden. Ist dies nicht möglich müssen landschaftspflegerische Maßnahmen in Form von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ergriffen werden, welche im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben werden.
habitat.eins
Artenschutz & Eingriffsregelung
Inhaber Igor Schellenberg
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0179 / 67 133 89
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Karriere
Wir suchen immer smarte und engagierten Umweltplanerinnen und Umweltplaner, die unsere Projekte nach vorne bringen und unser Umweltplanungsbüro mitgestalten wollen. Bewerben Sie sich gerne initiativ bei uns.
Wer wir sind
Wir sind ein aufstrebendes und engagiertes Umweltplanungsbüro und spezialisiert auf die artenschutzrechtliche Prüfung und die Eingriffsregelung. Mit unserer Fachexperise begleiten wir den infrastrukturellen Fortschritt in Deutschland.
Was wir machen
Wir erstellen umweltplanerische Fachgutachten in denen die Auswirkungen eines Bauprojekts auf Natur und Landschaft ermittelt und bewertet werden. Mit unserer Fachexpertise unterstützen wir Sie auf der Genehmigungsebene Ihres Bauvorhabens.