Für die geplante Neuerrichtung eines Radweges und einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Hase in Meppen haben wir sowohl einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Artenschutzprüfung, als auch eine FFH-Vorprüfung durchgeführt.
Bei der beabsichtigten Baumaßnahme handelt es sich im Einzelnen um den Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Hase in Pylonenbauweise und den Bau eines ca. 560 m langen Radweges, welcher nördlich und südlich an die Brücke anschließt.
Die Besonderheit an dem Projekt ist, dass sich der Vorhabensbereich innerhalb eines Überschwemmungsgebietes und angrenzend zu einem FFH-Schutzgebiet befindet.
Für die Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß §§ 15 ff Bundesnaturschutzgesetz ist der Landschaftspflegerische Begleitplan unmittelbar verantwortlich. Darüber hinaus wurde parallel eine artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44 und 45 BNatSchG erstellt, sowie eine FFH Vorprüfung nach § 34 BNatSchG erarbeitet.